
Betriebssicherheit
und Prüfungen
Prüfdienst und jährliche Unterweisung
Seien Sie auf der sicheren Seite
Sie (als Gewerbetreibender) sind dazu verpflichtet, einige Vorschriften bezüglich der betrieblichen Sicherheit einzuhalten. Dazu gehören neben der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und das Offenlegen von Betriebsanweisungen, auch die jährliche Unterweisungspflicht an Ihre Mitarbeiter, im Bezug auf die Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel (Kleingeräte, Maschinen, Fahrzeuge etc.) sowie die Prüfung dieser Arbeitsmittel.
Durch meine berufliche Qualifikation (keine Sicherheitsfachkraft) bin ich befähigt, folgende Tätigkeiten für Sie als Abteilungsleiter/Gewerbetreibender/Geschäftsführer zu übernehmen, während Sie sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern und Ihre Abteilung oder Ihr Unternehmen voran bringen können:
+ jährliche Unterweisung für Geräte und Maschinen (von der Bohrmaschine bis zum Großfahrzeug)
+ Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten DGUV V 3
+ Prüfung von Stromerzeugern DGUV V 3
+ Prüfung von Fahrzeugen DGUV V 70 (Kfz, LKW)
+ Prüfung von Forst-, Garten- und Kommunaltechnik
Sie sind an einer Zusammenarbeit interessiert, dann nutzen Sie gerne direkt das nachstehende Formular.



